Krimi-Lexikon: Nachschlagewerk rund um Krimis und Verbrechen

Rund um Krimis und Verbrechen tauchen oftmals Begriffe auf, die einer Erklärung bedürfen. Manches Mal möchten Krimifans auch tiefer in die Materie eintauchen und mehr über berühmte Persönlichkeiten der Kriminalgeschichte oder Krimi-Autoren erfahren. Genau das bietet Dir dieses Krimi-Lexikon.

Das erwartet Dich in diesem Lexikon zu Krimis und Verbrechen

In diesem Lexikon geht es weniger um die Auflistung von Werken der Kriminalliteratur, Filmen oder Kriminalromanen. Vielmehr ist das Krimi-Lexikon bestückt mit Informationen zu Begrifflichkeiten, die in der Welt der Krimis und auch der echten Verbrechen vorkommen. Außerdem werden Meilensteine der Kriminalgeschichte erklärt. Oder weißt Du aus dem Stegreif, wer die erste dauernde Mordkommission eingeführt hat oder was Deduktion eigentlich bedeutet? Nicht zu vergessen sind berüchtigte Verbrecher, Verbrecherbanden, Raubritter und Ganovenverstecke, zu denen Du hier kompakte und sorgfältig zusammengetragene Informationen findest.
Weiterhin enthält das Lexikon natürlich auch Erklärungen zu bekannten Krimis sowie berühmten Autoren von Krimis und deren wichtigsten Daten. Jene sind nicht auf den deutschsprachigen Raum begrenzt. Demnach findest Du hier beispielsweise auch Informationen zu Agatha Christie oder Sir Arthur Conan Doyle.
Die Anwendung des Krimi-Lexikons ist denkbar einfach. Du kannst entweder die alphabetische Navigation zum Stöbern nutzen. Oder Du gibst einen Begriff in die Suche ein.
Hinweis: Personen sind unter dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens in dem Lexikon gelistet – zum Beispiel 'Ernst Gennat' unter 'G'. Eigennamen sind hingegen unter deren Startbuchstaben eingetragen – zum Beispiel die TV-Serie 'Der Kommissar' unter 'D'.

Das Lexikon wächst stetig weiter! Es lohnt sich also, immer wieder vorbeizuschauen. Wende Dich gerne per E-Mail an das Team von Kommissar Brettchen, wenn Du Dir einen bestimmten und passenden Eintrag im Krimi-Lexikon wünschst.

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Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
V

Viktimologie
Lateinische Wortherkunft von 'victima' (Opfer), steht für Opferforschung und ist Teil der Kriminologie - Ziel ist, die von Opfern von Verbrechen gewonnen Erkenntnisse zur Prävention zu nutzen

Vogelfrei
Auch wolfsfrei; Bedeutung siehe Begriffserklärung 'Reichsacht'; "vogelfrei sein" in Verbindung mit der rechtlosen Ächtung fand Verbreitung durch das Wörterbuch der Brüder Grimm aus dem 19. Jahrhundert, zuvor wurde vogelfrei mit ungebunden gleichgesetzt

Volksgerichtshof
Der Volksgerichtshof (kurz VGH) wurde am 24.04.1934 durch die Nationalsozialisten installiert, weil Adolf Hitler die übrigen Gerichte als zu lasch empfand; Sitz: bis 1935 im Gebäude des Preußischen Landtags in der Prinz-Albrecht-Straße 5 (seit 1951 Niederkirchnerstraße und heute Abgeordnetenhaus) in Berlin; ab 1935 im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium (Bellevuestraße 15, Berlin) - am 03.02.1945 wurde das Gebäude durch einen amerikanischen Luftangriff zerstört; dabei kam auch Straftrichter und Gerichtspräsident Roland Freisler (siehe Eintrag) ums Leben; der Abriss der Ruine erfolgte in den 1950-er Jahren; seit dem Jahr 2000 steht dort das Sony Center (seit 2023 als 'Center am Potsdamer Platz' bezeichnet) – der VGH fungierte als höchste juristische Instanz des NS-Regimes für politische Strafsachen; die VGH-Richter waren auch im letzten Kriegsjahr 1945 noch konsequent tätig, obwohl das Gerichtsgebäude schon im November 1943 stark beschädigt worden war; einige Prozesse wurden deswegen ins Potsdamer Landgericht und nach Bayreuth verlagert; Reichsjustizminister Otto Thierack äußerte gegenüber VGH-Präsident Roland Freisler, dass die effiziente Fortführung wichtig sei, da sich die Bedeutung des Volksgerichtshofs "für das Halten der inneren Front" noch weiter erhöht habe – nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Volksgerichtshof am 20.10.1945 durch den Alliierten Kontrollrat aufgelöst; in der Nachkriegszeit verblieben viele ehemalige Nazi-Richter im Richterdienst und der Großteil wurde nicht zur Rechenschaft gezogen; heute gelten alle verhängten tödlichen NS-Unrechtsurteile als Justizmorde