Fast jeder benutzt täglich Sprichwörter und Redewendungen, sogar junge Menschen der Generation Z. Jene kennen die Redensarten von ihren Eltern oder Großeltern. Das ist toll, denn so stirbt das Mundgut nicht aus. Viele fragen sich, wo die geflügelten Wörter herkommen und wie sie entstanden sind. Daher findest Du hier ein Nachschlagewerk zu Sprichwörtern und Redewendungen, und zwar aus dem großen Spektrum der Kriminalität.
Das erwartet Dich in unserem Lexikon der Sprichwörter zur Kriminalität
Viele Sprichwörter und Redewendungen haben einen sehr alten Ursprung. Sie sind Fingerabdrücke der Geschichte und teilweise auch der Wissenschaft. Manche sind auf Zitate berühmter Persönlichkeiten oder auf alte Schriften zurückzuführen. Andere sind aus der Umgangssprache oder der Gaunersprache heraus entstanden.
Es gibt Redewendungen, die im Verlauf der Zeit ein wenig umformuliert wurden. Dies kann an Unterschieden der frühen mündlichen Überlieferung, der Mundart der Region, dem Verständnis oder an pathetischem Eigennutz liegen. Hierzu ein prominentes Beispiel. So sagte einst der große Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.): "Kleine Verbrechen werden bestraft, große in Triumphzügen gefeiert." Philosoph und Schriftsteller Lucius Annaeus Seneca (4-65 n. Chr.) milderte die Redewendung in: "Kleine Verbrechen werden bestraft, große im Triumph gefeiert." Und heute sagen wir: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
Unsere Sammlung enthält Sprichwörter und Redewendungen, die in gewisser Weise mit Verbrechen, Kriminalistik, Kriminologie und Tätern zu tun haben. Da Kommissar Brettchens Polizeihund Luna sowie die Lieblingsgerichte des Ermittlerteams mit zu dieser Seite gehören, befinden sich auch Redensarten mit Hunden oder über Kulinarik in diesem Lexikon.
Zu den jeweiligen Sprichwörtern bekommst Du deren sinnhafte Bedeutung und Herkunft möglichst kurz und präzise erläutert.
Das Besondere an unserem Lexikon der Sprichwörter und Redewendungen
In unserem Lexikon sind die Sprichwörter und Redewendungen nach ihrem Anfangsbuchstaben eingeordnet. Und zwar nach dem des einzelnen Wortes, dem Beginn mehrerer Wörter oder dem des üblichen ganzen Satzes. So befindet sich beispielsweise "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein" unter dem Buchstaben W. Der redensartliche Begriff "Schlitzohr" steht demnach unter S – und "Lunte riechen" unter L. Begriffe oder Satzanfänge mit Umlauten (Ä, Ö, Ü) sind unter den jeweiligen Selbstlauten (A, O, U) vermerkt. Wenn Du eine bestimmte Redensart suchst und nicht direkt entdeckst, kannst Du auch ein Schlagwort in das Suchfeld eingeben.
Nun kommt eine weitere Besonderheit. Hannibal und Cato begleiten Dich durch das Lexikon. Die sinnhaften Bedeutungen der Sprichwörter und Redewendungen werden in kleinen Geschichten mit den beiden Gesellen erzählt. Anhand derer werden Sinnhaftigkeit und Anwendungshintergründe wesentlich deutlicher.
Durch unsere Recherchen sind uns viele falsche Erklärungen aufgefallen, die in Umlauf sind. Du kannst Dir sicher sein, dass wir stets mehrere seriös klingende Quellen heranziehen, diese vergleichen und alles sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen zusammentragen. Und das Lexikon wird weiter wachsen.
Kommissar Brettchen, sein Team sowie Hannibal und Cato wünschen Dir nun viel Spaß beim Entdecken der Hintergrundgeschichten von Sprichwörtern und Redewendungen!
Herkunft: Auf eine Rechtsvorschrift bezugnehmendes Sprichwort; sagt aus, dass der Gesetzgeber erwartet, dass jeder über die Gesetzeslage Bescheid weiß – geht zurück auf einen alten Rechtsgrundsatz (Ignorantia legis non excusat = Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe), der mindestens seit der römischen Kaiserzeit (27 v. Chr.-476 n. Chr.) besteht; einige Historiker nehmen sogar an, dass dieses Gesetz schon in der römischen Republik (509-27. v. Chr.) existierte – das römische Gesetz räumte aber auch humane Auslegungen und Rechtsirrtümer ein; beispielsweise durch den spätklassischen Juristen Iulius Paulus, der unter Kaiser Caracalla (188-217 nach Chr.) und Kaiser Marcus Aurelius Severus Alexander (208-235 n. Chr.) tätig war; die justianischen Digesten besagen: "iuris ignorantiam cuique nocere, facti ignorantiam non nocere" (Unkenntnis der Tatsachen solle niemandem schaden, die Unkenntnis der Gesetze hingegen nahezu allen) – das erste deutsche Reichsstrafgesetzbuch (1871) sah keine Rechtsirrtümer vor; es galt strikt der altrömische Grundsatz: "Ignorantia legis non excusat" – im Jahr 1952 milderte der Bundesgerichtshof das Gesetz ab und ließ unvermeidbare Rechtsirrtümer zu – seit 1975 gibt es eine Neufassung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches; es hat bis heute Gültigkeit - die tatsächliche Auslegung der Strafbarkeit ist kompliziert und von Fall zu Fall verschieden; laut Strafgesetzbuch müssen Vorsatz und Fahrlässigkeit gegeben sein; so heißt es im § 17 StGB Verbotsirrtum: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden"